AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 2026
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I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Fotografen und Unternehmern im Sinne des §1 KSchGabgeschlossen werden.
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Die Leistungen des Fotografen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Geltung an. Abweichende AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
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Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§1,2 UrhG) stehen dem Fotografen zu.
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Mit Bezahlung des Honorars erhält der Auftraggeber nur die vereinbarte, einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Zweck, Zeitraum und das Medium. Jegliche Nutzung darüber hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
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Jede Bearbeitung, Veränderung oder Vervielfältigung der Aufnahmen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
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Die Namensnennung des Fotografen ist bei jeder Nutzung verpflichtend:
Foto: (c) David Bohmann, Ort, Jahr
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Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.
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Bei Veröffentlichung sind dem Fotografen zwei Belegexemplare zu übermitteln; bei Internetveröffentlichung ist die Webadresse mitzuteilen.
III. Eigentum an Bildmaterial und Archivierung
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Digitale Fotografie: Eigentum an Bilddateien bleibt beim Fotografen. Übergabe erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und betrifft in der Regel nur eine Auswahl.
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Analoge Fotografie: Eigentum am Negativ-/Diapositivmaterial bleibt beim Fotografen; die Nutzung wird gegen vereinbartes Honorar gewährt.
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Vervielfältigung oder Verbreitung in Online-Datenbanken, Intranet oder öffentlichen Medien bedarf gesonderter Vereinbarung.
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Archivierung erfolgt für 1 Jahr ohne Haftung für Verlust oder Beschädigung.
IV. Kennzeichnung
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Der Fotograf darf Bildmaterial mit Herstellervermerk kennzeichnen.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Weitergabe an Dritte die Kennzeichnung erhalten bleibt.
V. Nebenpflichten des Auftraggebers
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Einholen von Einwilligungen Dritter (z. B. Modelle, Rechteinhaber) liegt beim Auftraggeber.
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Bei Bearbeitung fremder Werke stellt der Auftraggeber den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei.
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Vom Auftraggeber bereitgestellte Objekte sind unverzüglich abzuholen; sonst können Lagerkosten verrechnet werden.
VI. Haftung
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Haftung des Fotografen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Keine Haftung für: Materialkosten, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Reise- oder Aufenthaltsspesen, Kosten von Modellen, Assistenten oder Visagisten.
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Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis, spätestens nach 10 Jahren ab Leistungserbringung.
VII. Vorzeitige Vertragsauflösung
Der Fotograf kann bei wichtigen Gründen den Vertrag sofort auflösen, z. B.:
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Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Auftraggebers
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Ausfall von Vorauszahlungen oder Sicherheiten
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Verzögerung oder Nichterfüllung wesentlicher Pflichten trotz Nachfrist (14 Tage)
VIII. Leistung und Gewährleistung
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Der Fotograf führt Aufträge sorgfältig aus; Abweichungen von früheren Lieferungen sind kein Mangel.
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Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Risiken außerhalb der Person des Fotografen (Wetter, Anreise, Ausfall von Modellen) trägt der Auftraggeber.
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Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
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Gewährleistung: Verbesserung, Austausch oder Preisminderung nach Wahl des Fotografen.
IX. Werklohn / Honorar
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Honorare richten sich nach gültiger Preisliste oder schriftlicher Vereinbarung.
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Alle Materialkosten (Requisiten, Modelle, Reisekosten, Visagisten etc.) sind gesondert zu tragen.
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Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
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Konzeptionelle Leistungen sind im Honorar nicht enthalten.
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Stornierung oder Terminänderung berechtigt den Fotografen zur Verrechnung des bereits angefallenen Aufwandes.
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Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
X. Lizenzhonorar
Erteilung von Nutzungsrechten erfolgt nur gegen gesondertes Werknutzungsentgelt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
XI. Zahlung
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Akontozahlung: 50 % bei Auftragserteilung. Rest nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung.
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Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen 5 % über Basiszinssatz p. a.
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Eigentumsvorbehalt gilt bis vollständiger Bezahlung.
XII. Datenschutz (DSG 2018)
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Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung und eigenen Werbezwecken verarbeitet.
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Rechte des Auftraggebers: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit.
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Widerruf von Werbezustimmungen ist jederzeit möglich per E-Mail an [deine E-Mail-Adresse].
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Kontaktdaten des Verantwortlichen: David Bohmann, Rannersdorf, Österreich, [Telefon/E-Mail]
XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken
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Der Fotograf darf Bilder zu eigenen Werbezwecken verwenden, soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt.
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Auftraggeber erteilt ausdrücklich Einwilligung und verzichtet auf Ansprüche aus §78 UrhG und §1041 ABGB.
XIV. Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort und Gerichtsstand: Unternehmenssitz des Fotografen.
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Österreichisches Recht gilt; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
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Diese AGB gelten analog für Film- oder Videoproduktionen.
© 2026 David Bohmann
